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2012-2013







2003-2005

Beide Projekte am Institut für Geschichte und Philosophie Chinas der  Ruhr-Universität Bochum. 

Finanziert von der Thyssen-Stiftung

Die Universalität der Logik-Theorie des japanischen buddhistischen Scholastikers Gomyou (um 800)




Das Buch
Mengzi im Kontext der Menschenrechtsfrage.

Marksteine der Rezeption in China, Japan und im Westen als Zeugnisse der interkulturellen historischen und systematischen Relevanz des Textes





Gregor Paul

Projekte

 

Ein Versuch, nachzuweisen, dass auch Gomyous Version der von "Indien" über "China" nach Japan übermittelten buddhistischen Begründungstheorie (sanskr.. hetuvidyaa, chin. yinming, jap. immyou) die allgemeingültigen Prinzipien der Logik (und insbesondere logischer Widerspruchsfreiheit und logischer Folgerung) formuliert oder impliziert: ein Indiz für die Möglichkeit und Relevanz rationaler Argumentation. 


Gegenstand des Projektes sind die menschenrechtsrelevanten Passagen des Mengzi, eines auf den konfuzianischen Philosophen Meng Ke bzw. Mengzi (372-281 v. Chr.) zurückgehendenden klassischen chinesischen Textes, und ihre Rezeptionsgeschichte in verschiedenen kulturellen Kontexten. Das Projekt untersucht diese Stellen im Lichte der modernen Menschenrechtsdebatte und geht den Marksteinen ihrer historischen Interpretation und Wirkung bis in unsere Tage nach.

Eine vergleichende Untersuchung ausgewählter exemplarischer Rezeptionen des Mengzi in China, Japan und im Westen eröffnet zudem bisher ungenutzte Möglichkeiten für die Klärung der systematischen Relevanz dieses Werkes, das nicht erst in den letzten Jahren chinesische, japanische, amerikanische und europäische Sinologen und Philosophen als besonders fruchtbar für eine Explikation interkultureller Gemeinsamkeiten in der Menschenrechtsfrage in Anspruch nehmen und das ein Katalysator der Menschenrechtsentwicklung im ostasiatischen Raum sein kann.

Gegen eine solche Sicht des Mengzi gibt es jedoch massive Einwände, die häufig mit der Behauptung einhergehen, dass Menschenrechtsauffassungen faktisch Funktionen spezifischer Kulturen seien und dass dies auch ein erhaltenswerter Zustand sei. Namentlich die Idee individueller Menschenrechte im Unterschied zu kollektiven unterliegt einem solchen Vorbehalt. Lässt sich nun zeigen, dass zentrale Lehrstücke des Mengzi sowohl im Mengzi selbst als auch in späteren Interpretationen als menschenrechtsrelevant, d.h. als Teile einer virtuellen chinesischen Vorgeschichte der Idee individueller Menschenrechte verstanden werden können, dann entkräftet dies die angesprochenen Einwände. Besonders instruktiv dürfte dabei der bisher einmalige Versuch sein, auch die Parallelität und das Mit- und Gegeneinander, das Wechselspiel der Rezeption des Mengzi im sinojapanischen Raum und über diesen Raum hinaus nachzuzeichnen und zu bewerten.

Dass das Mengzi viele Stellen enthält, die zumindest von potentieller Relevanz für die Formulierung von Menschenrechtskonzepten sein könnten, ist schwerlich anzufechten. Auch Skeptiker müssen sich mit diesen Stellen auseinandersetzen. Zu den wichtigsten Lehrstücken zählen dabei

1.  das Konzept, dass jedem Einzelnen aufgrund seines Menschseins ein hoher Wert eigne,

2. die hohe Bewertung menschlichen Lebens,

3. (Vor-)Begriffe der Selbstbestimmung und vor allem der moralischen Autonomie,

4. die Verpflichtung der Herrschaft auf die Normen von Menschlichkeit (ren) und Gerechtigkeit (yi)

5. die Rechtfertigung des Widerstand gegen ungerechte Herrschaft und des Tyrannenmords,

6. die Lehre vom Volk (min) als der Grundlage eines Staates.

Unabhängig von der Frage ihrer Begründung im Mengzi kann diesen Ansätzen eine menschenrechtsrelevante Substanz zugeschrieben werden, auch wenn das Mengzi selbst nicht in Begriffen des Rechts argumentiert. Um diese These zu erhärten und das Gegenargument der Irrelevanz zu entkräften, soll im Projekt nicht nur eine unter diesem Aspekt bislang nicht geleistete systematische, umfassende und detaillierte Interpretation der betreffenden Passagen des Mengzi unternommen werden. Es soll auch ihre Wirkungsgeschichte verfolgt werden, um an Marksteinen deutlich zu machen, dass man sich tatsächlich im obigen Sinne auf das Mengzi berief, und dass man es angriff, um eine solche Berufung zu verhindern. Der Despot Ming Taizu (reg. 1368-1398) versuchte den Text zu zensieren; japanische Aufklärer der Meiji-Zeit (1868-1912) und chinesische Neu-Konfuzianer des 20. und 21. Jahrhunderts erklärten ihn ausdrücklich zu einer Quelle des Menschenrechts-Denkens.

Dem Mengzi kommt somit eine besondere Bedeutung zu, wenn man das Argument der Kulturgebundenheit der Menschenrechte empirisch entkräften will. Lässt sich zeigen, dass seine Rezeption als Beispiel einer nicht-okzidentalen Vorgeschichte der Menschenrechte verstanden werden kann, so dürfte dies für den Ausgang der interkulturellen Menschenrechtsdebatte nicht ohne Belang sein.

 

Seit 1997

am Haus der Japanischen Kultur in Düsseldorf

Großes Lexikon des Buddhismus Übersetzung eines großen japanischen Nachschlagewerks über den Buddhismus ins Deutsche.
Mit-Organisator und Mitherausgeber der geplanten deutschen Ausgabe.
Zugangsdaten auf Anfrage. 
1996 bis 1999

am Institut für Philosophie der
Universität Karlsruhe

Finanziert von der VW-Stiftung

Philosophie der Menschenrechte
Die Studien gehen auch nach dem formalen Ende des Projekts weiter, und es erscheinen entsprechende Veröffentlichungen. Die Web-Seiten geben vor allem Ergebnisse eigener Untersuchungen wieder, bieten aber auch einen Überblick der wichtigsten bisherigen, in Verbindung mit dem Projekt erschienenen Publikationen.