V.1.2 Präsentation der Argumente
Soweit möglich und moralisch vertretbar, sollten Argumente
in ansprechender Form vorgebracht werden
glaubwürdig sein
sachlich und nüchtern
ohne moralischen Dünkel oder moralische Überlegenheit demonstrieren zu wollen
ohne Anlass zu Vorwürfen der Heuchelei, Vorwürfen doppelter Moral oder der Instrumentalisierung der Menschenrechtsproblematik (zu egoistischen Zwecken) zu geben
in umfassender und detaillierter Kenntnis der Sachverhalte und deshalb mit entsprechendem Verständnis für die Problematik ihrer Umsetzbarkeit
dabei jedoch in klarer Unterscheidung zwischen Verständnis und Billigung
Politiker, Regierungen oder Staaten öffentlich anzuprangern, ist oft kontraproduktiv. Sofern Politiker, Regierungen oder Staaten selbst Kritik üben, können sie dies dann auch kaum konsistent tun und sind schon deshalb unglaubwürdig. Die Frage, inwieweit öffentliche Kritik vehement vorgebracht und womöglich gar mit Drohungen verbunden werden sollte, ist nach dem Grundsatz des kleineren Übels zu entscheiden. Jedenfalls ist äußerste Vorsicht geboten. Prinzipiell sind NGOs in einer besseren Position, Menschenrechtsverletzungen zu kritisieren als Politiker, Regierungen und Staaten; denn sie sind sehr viel glaubwürdiger.
Die Problematik gewaltsamer Menschenrechtsinterventionen sollte vielleicht gar nicht allgemein und abstrakt erörtert werden. Schon die allgemeine Behauptung, dass solche Interventionen als letzte Mittel nicht auszuschließen seien, ist insofern bedenklich, als sie im Sinne einer Prophezeiung, die zu ihrer eigenen Erfüllung beiträgt, wirksam werden und damit Gewalt begünstigen könnte.