Philosophie der Menschenrechte
Von der Theorie zur Menschenrechtserziehung
Gregor Paul ed08@rz.uni-karlsruhe.de
I Allgemeine Rechtfertigung einer Philosophie der Menschenrechte: die Minderung des Leids, das sich die Menschen antun
II
Ein besonderer Grund für eine
Philosophie der Menschenrechte: die Frage nach dem Verhältnis von Kultur
und ethischer Norm
III Die notorische Schwäche des Arguments in der Auseinandersetzung um die Menschenrechte
III.1 Allgemeine Ursachen der notorischen Schwäche von Argumenten
III.2 Argumentationsfeindliche Maximen und Formen politischer Auseinandersetzung
III.3 Glaubwürdigkeitsprobleme staatlicher Menschenrechtspolitik
IV Trotz mangelnder Überzeugungskraft und 'Durchsetzbarkeit': für eine Philosophie der Menschenrechte
IV.1 Allgemeingültige Regeln argumentativer Auseinandersetzung
IV.2 Argumente gegen traditionalistische Auffassungen und rein formale Konzepte eines Rechts auf kulturelle Identität
Mit Argumenten gegen Begriffe authentischer, reiner, in sich einheitlicher, geschlossener und/oder statischer Kultur
V Erziehung zu menschenrechtsgemäßem Verhalten und Handeln: Formen der Vermittlung von Menschenrechten
V.1 Bedingungen erfolgreicher Argumentation in der Auseinandersetzung um Menschenrechte
V.1.1 Art und Form der Argumente
V.1.2 Präsentation der Argumente
V.1.3 Äußere Bedingungen
V.1.4 Wege, um Bedingungen erfolgreicher Argumentation herzustellen
V.1.5 Wichtige Gelegenheiten zu erfolgreicher Argumentation
V.2 Menschenrechtserziehung in Elternhaus, Bildungseinrichtungen, öffentlichen Medien und Politik
VII Nach dem 11. September 2001.
Die
öffentliche Auseinandersetzung um den
Terrorismus und den Afghanistan-Krieg: Opportunismus, Propaganda und Einschüchterung
statt Menschenrechts-bestimmter argumentativer Diskussion
Die Ursachen des Terrorismus und Wege, sie zu beseitigen